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Geschrieben von: Herbert Pesendorfer
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Dienstag, den 20. Mai 2008 um 14:19 Uhr |
Die österreichischen Schwimmabzeichen ÖSADie ÖWR führt Ausbildungen und Prüfungen zur Erlangung der Österreichischen Schwimmerabzeichen (ÖSA) gemäß Erlass des Bundeskanzleramtes (Zahl: 704.730/0004-VI/4/2005) und §12 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 durch.  | Frühschwimmer (keine Altersbegrenzung)- 25 Meter Schwimmen in beliebigem Stil
- Sprung vom Beckenrand ins Wasser
- Kenntnis von 5 Baderegeln
|  | Freischwimmer (vollendetes 7. Lebensjahr)- 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- Sprung aus 1 Meter Höhe ins Wasser
- Kenntnis der Baderegeln
|  | Fahrtenschwimmer (vollendetes 9. Lebensjahr)- 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- Kopfsprung aus 1 Meter Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 Meter Höhe ins Wasser
- 10 Meter Streckentauchen
- einmaliges Tieftauchen (ca. 2 Meter) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
- 50 Meter Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- Kenntnis der Baderegeln
|  | Allroundschwimmer (vollendetes 11. Lebensjahr)- 200 Meter Schwimmen in zwei Schwimmlagen (100 Meter Brust und 100 Meter Rücken)
- 100 Meter Schwimmen in beliebigem Schwimmstil in 02:30 Minuten
- 10 Meter Streckentauchen
- einmaliges Tieftauchen (ca. 2 Meter) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
- 25 Meter Transportieren einer gleich schweren Person (Ziehen)
- Kenntnis der Baderegeln
- Kenntnis der Selbstrettung und der Aufgaben der ÖWR
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Rettungsschwimmerausbildung Die ÖWR führt Ausbildungen und Prüfungen zur Erlangung der Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA) nach den Bestimmungen des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz (Zl.: 26685/4-I/A/2 c/91) sowie der derzeit gültigen ÖWR-Prüfungsordnung durch.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 02. Februar 2009 um 15:14 Uhr |