Schwimmprüfungen PDF Drucken E-Mail
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SchwachPerfekt 
Geschrieben von: Herbert Pesendorfer   
Dienstag, den 20. Mai 2008 um 14:19 Uhr

 Die österreichischen Schwimmabzeichen ÖSA

Die ÖWR führt Ausbildungen und Prüfungen zur Erlangung der Österreichischen Schwimmerabzeichen (ÖSA) gemäß Erlass des Bundeskanzleramtes (Zahl: 704.730/0004-VI/4/2005) und §12 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 durch.

 ÖWR Frühschwimmer Abzeichen

Frühschwimmer (keine Altersbegrenzung)

  •  25 Meter Schwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung vom Beckenrand ins Wasser
  • Kenntnis von 5 Baderegeln
 ÖWR Freischwimmer Abzeichen

Freischwimmer (vollendetes 7. Lebensjahr)

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung aus 1 Meter Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der Baderegeln
 ÖWR Fahrtenschwimmer Abzeichen

Fahrtenschwimmer (vollendetes 9. Lebensjahr)

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • Kopfsprung aus 1 Meter Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 Meter Höhe ins Wasser
  • 10 Meter Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 Meter) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 50 Meter Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • Kenntnis der Baderegeln
 ÖWR Frühschwimmer Abzeichen

Allroundschwimmer (vollendetes 11. Lebensjahr)

  • 200 Meter Schwimmen in zwei Schwimmlagen (100 Meter Brust und 100 Meter Rücken)
  • 100 Meter Schwimmen in beliebigem Schwimmstil in 02:30 Minuten
  • 10 Meter Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 Meter) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 25 Meter Transportieren einer gleich schweren Person (Ziehen)
  • Kenntnis der Baderegeln
  • Kenntnis der Selbstrettung und der Aufgaben der ÖWR

 

 

Rettungsschwimmerausbildung

Die ÖWR führt Ausbildungen und Prüfungen zur Erlangung der Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA) nach den Bestimmungen des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz (Zl.: 26685/4-I/A/2 c/91) sowie der derzeit gültigen ÖWR-Prüfungsordnung durch.

  ÖWR Helferschein Abzeichen

Helferschein (vollendetes 13. Lebensjahr)

Der Helferschein (auch Grundschein) ist das erste Rettungsschwimmerabzeichen und der Einstieg zu einer aktiven Laufbahn bei der Wasser-Rettung. Die Prüfungen können nach absolviertem Lehrgang abgelegt werden.
 ÖWR Jugendschwimmer Abzeichen

Jugendschwimmer (vollendetes 14. Lebensjahr)

Das Jugendschwimmer-Abzeichen wurde speziell für Jugendliche bei der ÖWR geschaffen, die bereits den Helferschein besitzen aber noch zu jung zum Erwerb des Retterscheines sind.

  ÖWR Retterschein Abzeichen

Retterschein (vollendetes 16. Lebensjahr)

Der Retterschein (auch Leistungsschein) ist notwendige Voraussetzung für die meisten weiterführenden Ausbild-ungen im Rahmen der ÖWR. - zB Rettungstaucher, Wild-wasser-Retter, Schiffsführer, Schwimmprüfer oder Lehrer
  ÖWR Life Saver Abzeichen

Lifesaver (vollendetes 17. Lebensjahr)

Der neu geschaffene Lifsaver-Schein soll jenen, die den Retterschein bereits abgelegt haben, die Möglichkeit bieten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu perfektionieren. So sind mehrere Zeitlimits zu erfüllen und auch bei der Ersten-Hilfe ist mehr Können gefordert.
  ÖWR Schwimmlehrer Abzeichen

Schwimmlehrer (vollendetes 18. Lebensjahr)

Der Schwimmlehrer berechtigt zur selbständigen Ausbildung und Prüfungsabnahme aller Schwimmprüfungen bis einschließlich Allroundschwimmer.

  ÖWR Rettungsschwimmlehrer Abzeichen

Rettungsschwimmlehrer (vollendetes 19. Lebensjahr)

Der Lehrschein ist der höchste Ausbildungsgrad eines Rettungsschwimmers. Nur mehrjährig aktive Mitglieder bekommen die Möglichkeit an einem Lehrgang der ÖWR-Bundslehrscheinkommission teilzunehmen.


 

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 02. Februar 2009 um 15:14 Uhr
 

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